top of page
Suche
  • Annkathrin

Barrierefreies Wohnen - eine lohnenswerte Investition?!

Aktualisiert: 8. Juni 2020

Barrierefreies Wohnen wird ein immer größeres Thema in der Immobilienbranche. Die Bevölkerung wird immer älter und die Nachfrage nach Wohnungen, die barrierefrei gestaltet sind, steigt. Jeder wird in seinem Leben mindestens einmal mit diesem Thema konfrontiert werden. Ob ein Angehöriger, Bekannter oder man selbst betroffen ist, barrierefreies Wohnen ist allgegenwärtig. Deshalb ist es lohnenswert, sich diesem Thema frühzeitig zu widmen und präventiv zu handeln, damit im Falle des Falles alles vorbereitet ist. Ein Schlaganfall oder Unfall passieren unvorhergesehen und so kann es passieren, dass von heute auf morgen eine barrierefreie Wohnung notwendig ist. In solchen Ausnahmesituationen und auch längerfristig ist es schön, wenn der Verbleib im eigenen vertrauten Wohnraum gewährleistet ist.


Barrierefreiheit


Aber wie definiert sich Barrierefreiheit? Im Behindertengleichstellungsgesetz in § 4 heißt es dazu: 

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

barrierefreies-wohnen

Barrierefreiheit ist aber nicht nur für Behinderte sinnvoll, denn auch Senioren und Kinder profitieren von entfernten Stolperstellen und verminderter Verletzungsgefahr. Für Senioren lässt sich die Eigenständigkeit erhalten, indem ihre Wohnung an ihre Bedürfnisse angepasst wird. Eine höhere Sicherheit und gesteigerte Lebensqualität sprechen also für die Barrierefreiheit.


Regelungen für einen Umbau


Bei einem geplanten Umbau muss der Mieter den Vermieter um seine Zustimmung bitten. Nach § 554a BGB muss dieser den Umbauten allerdings zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse hat. Er kann dieser widersprechen, wenn sein eigenes Interesse das des Mieters überwiegt. Dies muss natürlich im Einzelfall geklärt werden.

Bei den Bauarbeiten darf der Vermieter mitreden und Auflagen zu Sicherheit, Materialien und der Bautechnik stellen. Auch außerhalb der Wohnung bedarf es der Zustimmung des Immobilieneigentümers für einen Umbau. Diese muss aber nicht zwingend gewährt werden. Gründe für eine Ablehnung können unter anderem der Denkmalschutz oder Sicherheitsbestimmungen sein.


Die Kosten für einen Umbau muss der Mieter selbst tragen. Er kann sich von der Pflegekasse bezuschussen lassen oder andere Fördergelder beantragen. Aber Achtung, diese müssen häufig vor dem eigentlichen Umbau beantragt werden und können nicht nachträglich gezahlt werden. Der Vermieter kann den Rückbau nach dem Auszug des Mieters verlangen und sich zusätzlich absichern, indem er eine Kaution verlangt. Der Mieter hat zusätzlich kein Anrecht auf die preisgünstigste Lösung und muss die optischen Wünsche des Vermieters berücksichtigen. Die Vorgaben und Auflagen des Vermieters dürfen allerdings nicht absichtlich so kompliziert und teuer gestaltet werden, dass das Vorhaben durch den Mieter nicht umsetzbar ist.


Die Perspektive eines Immobilienbesitzers


Für den Immobilieneigentümer besteht die Möglichkeit auch von einem Umbau zu profitieren. Die eigene Immobilie kann eine Wertsteigerung durch die Barrierefreiheit erhalten, denn wie bereits erwähnt, ist die Nachfrage groß und sie wird in der Zukunft noch steigen. Durch das geringe Angebot am Markt sind gute barrierefreie Wohnungen eine Rarität. So lassen sich die Mieterträge durch einen effizienten Umbau steigern.

Auch bei einem Neubau lohnt es sich die Barrierefreiheit in Betracht zu ziehen und diese frühzeitig in die Pläne zu integrieren. Durch gute Planung und Konzeption lassen sich viele zusätzliche Baukosten sparen und barrierefreies Wohnen als eine lohnenswerte Investition in Betracht kommen.





0 Kommentare
bottom of page