Dominik
Das Wohnungsübergabeprotokoll

Wer eine Wohnung vermietet oder selbst Mieter einer solchen ist, wird höchst wahrscheinlich früher oder später mit einem Wohnungswechsel konfrontiert. Dies ist eine gute Zeit für den Vermieter, den Zustand der Wohnung einzusehen und sie für einen neuen Einzug vorzubereiten. Schwierig kann es hier für alle Beteiligten werden, wenn erhebliche Mängel oder Schäden bei der Begehung entdeckt werden. Natürlich will in einem solchen Fall niemand zu Unrecht für eine beispielsweise gefundene Schramme im Boden verantwortlich gemacht werden und Schadensersatz leisten. Um solchen Missverständnissen zuvorzukommen gibt es das sogenannte Wohnungsübergabeprotokoll. Um was es sich hierbei handelt und was es bei dessen Erstellung zu beachten gilt, ist das Thema dieses Artikels.
Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?
Ein Wohnungsübergabeprotokoll wird immer dann erstellt, wenn es in einer Wohnung zu einem Aus- bzw. Einzug einer Person kommt. In ihm wird der Zustand der Wohnung zum jeweiligen Zeitpunkt der Erstellung überprüft und genau dokumentiert. So können darin die Zustände von Wänden, Boden, Türen, Fenstern festgehalten werden und sogar die Anzahl der übergebenen bzw. der zu übergebenden Schlüssel dokumentiert sein. Somit kann ein ordentlich geführtes Wohnungsübergabeprotokoll Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter verhindern. Tritt beispielsweise ein Schaden auf, welcher bereits im Protokoll bei Wohnungsübergabe aufgezeichnet wurde, so kann der Mieter in dieser Hinsicht nicht vom Vermieter belangt werden. Umgekehrt dient ein Wohnungsübergabeprotokoll natürlich auch dem Vermieter als Beweisführung für auftretende Schäden, welche nicht darin festgehalten und somit auf den Mieter zurückzuführen sind. Das Protokoll selbst kann sogar vor Gericht als urkundlich dokumentierendes Beweismaterial verwendet werden.
Somit bringt ein Wohnungsübergabeprotokoll für beide Seiten einen hohen Grad an Sicherheit. Auch wenn das Gesetz nicht die Führung eines solchen vorschreibt, so ist dennoch stark dazu anzuraten.
Was genau kann im Wohnungsübergabeprotokoll aufgeführt sein?
Ein Wohnungswechsel allein ist meist schon stressig genug, somit können bei der Übergabe leicht Dinge vergessen werden. Deshalb empfiehlt es sich bereits vorher eine entsprechende Checkliste im Protokoll zu erstellen, um diese im Anschluss korrekt abzuarbeiten. Folgende Dinge sollten im Wohnungsübergabeprotokoll vorhanden sein:
Ort und Datum des Übergabeobjektes
Nennung des Vermieters und des Mieters (mit Unterschriften)
Anzahl der Schlüssel, bzw. Zuordnung der Öffnungssysteme
Anzahl der Zimmer mit entsprechender Mängelzuordnung zu jedem Zimmer
Festhaltung von Zählerständen
Auf was sollte bei der Erstellung geachtet werden?
Zunächst einmal sollten Sie sicherstellen, dass bei der Erstellung des Wohnungsübergabeprotokolls nie eine Person allein anwesend ist. Es sollten immer mindestens zwei Personen beteiligt sein. In den meisten Fällen bestehen diese natürlich aus Mieter und Vermieter. Es kann allerdings durchaus vorkommen, dass Sie als Vermieter beispielsweise durch Krankheit oder einen anderen wichtigen Termin verhindert sind. In solchen Fällen sollte unbedingt eine dritte, neutrale Person für die Protokollierung herangezogen werden.
Nehmen Sie sich ebenfalls für die Protokollierung genug Zeit und überstürzen Sie nichts. Auch in Mietsangelegenheiten gilt: der Teufel steckt stets im Detail. Sie sollten also besonders umsichtig so detailliert wie möglich alle Mängel protokollieren, um sich später Ärger ersparen zu können. Öffnen Sie also ruhig alle Fenster und Türen um eventuelle Fehler festzustellen und überprüfen Sie auch alle Heizungen auf ihre Funktionsfähigkeit. Diese Dinge werden bei Überprüfungen nämlich oft vernachlässigt. Zudem sollte die Protokollierung stets in einer voll ausgeräumten Wohnung vollzogen werden. Erst dann können wirklich alle versteckten Mängel genaustens protokolliert werden.
Sie müssen zudem nicht selbst ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen. Im Internet gibt es bereits zahlreiche Vorlagen, welche kostenlos zum Download angeboten werden. Die einzigen Kosten welche Ihnen entstehen sind Zeitkosten. Diese sollten Sie aber im Fazit unbedingt tragen, da sowohl Mieter, als auch Vermieter an einer rechtlich sicheren Mietübergabe interessiert sind. Die eventuellen Kosten von Streitigkeiten vor Gericht sind unter dem Strich um einiges höher, als eine zusätzliche Stunde genauerer Protokollierung.