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  • Annkathrin

Der Bebauungsplan in Gemeinden

Aktualisiert: 5. Juni 2020

In Städten finden immer wieder Veränderungen in Form von neuen Bebauungen statt. Mit diesen soll die Lebensqualität der Bürger verbessert oder die Wirtschaft gestärkt werden. So entstehen neue Wohnsiedlungen, Industriegebiete oder Einkaufscentren. Die Bewohner der umliegenden Grundstücke finden dies nicht immer gut…


Wenn ein solches Bauvorhaben ansteht, dann besteht für die Anwohner die Möglichkeit sich über das Vorhaben der Stadt zu informieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Denn alle größeren Bauprojekte müssen nach deutschem Planungsrecht auf Grundlage eines Bebauungsplans geplant werden.


Gesetzliche Grundlagen bei einem Bebauungsplan


Der Bebauungsplan gibt Aufschluss über die mögliche Bebauung eines Grundstückes. Er hält fest wie und in welcher Form, welche Fläche bebaut werden darf.


bebauungsplan

Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden liegt die Planungshoheit in den Händen der Gemeinden. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der jeweiligen Landesbauordnung können diese zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen.

Das Baugesetzbuch § 9 BauGB regelt, was ein Bebauungsplan beinhaltet. Um einen Bebauungsplan gut lesen zu können, hilft die Planzeichenverordnung (PlanZV).  Sie klärt über die verwendeten Signaturen, Farben und Linien auf. Die Baunutzungsverordnung  (BauNVO) legt fest, welche Nutzungen zugelassen werden können und wie die Regelungen zu Bauweise, Abstandsflächen, etc zu interpretieren sind.


Aufstellung eines Bebauungsplans


Der Vorschlag für den Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, kommt in der Regel aus der Verwaltung (Bau-/Planungsamt). In speziellen Situationen kommt der Vorschlag von einem Vorhabenträger, wie beispielsweise einem Investor oder Bauherrn. Dabei handelt es sich dann um einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“

Das offizielle Vorgehen beginnt mit der Bekanntmachung des Vorhabens. Dies geschieht mit einer Notiz im Amtsblatt oder am schwarzen Brett der Gemeinde. Bei größeren Vorhaben, die von größerer Bedeutung für die Gemeinde sind, werden diese in der örtlichen Presse thematisiert.


Etwas weiteres Wissenswertes ist auch: Sobald der Bebauungsplan öffentlich ausliegt hat jeder Bürger das Recht diesen bei der Gemeindeverwaltung einzusehen. Es besteht dann einen Monat lang die Möglichkeit den Bebauungsplan einzusehen und Einwände schriftlich zu formulieren. Anwohner, die beispielsweise gegen ein neues Einkaufszentrum auf ihrer Straße oder in direkter Nachbarschaft sind, haben nun die Chance triftige Gründe gegen dieses vorzubringen und so das Bauvorhaben zu stoppen. Nach Verstreichen der Frist, ist es nicht mehr möglich Einwände einzureichen und den Bebauungsplan einzusehen. Nachträglich eingereichte Einwände müssen von den Behörden nicht berücksichtigt werden.


Bevor ein Bauvorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, muss die Behörde alle eingegangenen Einwände gegeneinander abwägen. Dabei wird abgewogen und entschieden welche Belange die größere Bedeutung haben. Im Falle des Einkaufszentrum, ob die Aufwertung der Gegend durch die neue Einkaufsmöglichkeit höher zu bewerten ist, als beispielsweise die Einwände der Anwohner. Im Anschluss muss der Gemeinderat über die Abwägungen entscheiden. Der Bebauungsplan wird bewilligt oder muss angepasst werden und die Baugenehmigung kann erfolgen.




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