Dominik
Die Mietkaution - Das sollten Sie wissen

Ein Umzug ist für viele Mieter eine kostspielige Angelegenheit. Nicht nur muss viel Geld und Zeit in die Anschaffung und den Transport neuer Möbel investiert werden, sondern diese müssen auch an die gewünschte neue Adresse transportiert werden. Eine zu zahlende Mietkaution stellt so eine weitere zusätzliche Belastung dar, welche einen Mieter schnell in finanzielle Probleme bringen kann. Das Gute: Eine Mietkaution kann in mehreren Wegen entrichtet werden. Zudem sollte der Vermieter auf der anderen Seite stets wissen, welche rechtliche Rahmenbedingungen rund um das Thema der Kaution existieren. Somit geht es in diesem Beitrag rund um das Thema der Mietkaution, was sowohl Mietern als auch Vermietern zugute kommt.
Was bringt eine Mietkaution?
Eine Mietkaution ist ein finanzieller Betrag, welcher zu Beginn eines Mietsverhältnisses gezahlt wird. Dies hat den Hintergrundgedanken der Absicherung auf Seiten des Vermieters. Kommt es in Folge des Mietsverhältnisses zu Schäden, nicht gezahlter Miete oder nicht gezahlten Betriebskosten, so kann der Vermieter diese als finanzielle Entschädigung einbehalten. Kommt der Mieter jedoch seinen Pflichten als Mieter nach und verursacht keinerlei Zwischenfälle, so wird ihm die gezahlte Mietkaution zum Ende des Mietsverhältnisses wieder ausbezahlt.
Welche Höhe darf eine Mietkaution maximal betragen und ist diese immer zu zahlen?
Nach § 551 BGB darf für eine Mietkaution nicht mehr als die Summe dreier Monatskaltmieten betragen. Dieser Betrag wird nicht durch die Betriebskosten der Wohnung beeinflusst. Eine Mietkaution gilt im Übrigen nicht automatisch. Es wird vom Gesetzgeber also nicht explizit nach deren Entrichtung gefragt. Jedoch verfügt der Vermieter über das Recht, eine solche zu verlangen. Dies muss im Mietsvertrag festgehalten sein, um eine rechtliche Gültigkeit zu verlangen.
Welche Formen der Kautionszahlung gibt es?
Eine Mietkaution wird für gewöhnlich in einem Betrag gezahlt. Wie bereits angeführt wurde, ist ein Umzug jedoch eine kostspielige Angelegenheit. Somit ist es nicht immer für jeden Mieter möglich, diese sofort zu entrichten. Daher gibt es zusätzlich die Möglichkeit, eine Kaution über drei gleichhohe Raten mitsamt den monatlichen Mietszahlungen zu leisten.
Als weitere Möglichkeit gibt es für finanziell eingeschränkte Mieter die sogenannte Mietkautionsbürgschaft. Diese wird mit einem Vertragspartner (meist eine Bank oder Versicherung) abgeschlossen. Der Vertragspartner stellt dann eine Bürgschaftsurkunde für den Vermieter aus. Dieser ist mit dieser Methode auf der sicheren Seite. Kommt es zu Zahlungsausfällen oder Schäden in der Wohnung, kann sich der Vermieter mit seinen finanziellen Forderungen direkt an den Aussteller der Bürgschaftsurkunde wenden. Im Gegenzug zahlt der Mieter für die Bürgschaft einen monatlichen oder jährlichen Beitrag. Für ihn wirkt ein solches Vertragsverhältnis finanziell sehr entlastend. Zudem kommt es nicht zu Doppelbelastungen durch eine noch ausstehende Mietkaution aus dem vergangenen Mietsverhältnis. Der Vertragspartner in der Mietkautionsbürgschaft kann hier immer wieder neue Bürgschaftsurkunden herausgeben.
Wie sollte eine Mietkaution aufbewahrt werden?
Für Vermieter stellt sich die Frage, wie mit einer getätigten Mietkaution verfahren werden soll. Eine oft gewählte Variante besteht in der direkten Barzahlung an den Vermieter. Hierbei ist es jedoch sehr wichtig, auf eine Quittierung der erbrachten Zahlung zu achten. Das erbrachte Vermögen ist zudem getrennt vom Privatvermögen des Vermieter aufzubewahren. Ist dieser insolvent, wird eine gezahlte Kaution als Bestandteil des eigenen Vermögens nämlich mit anderen Wertgegenständen eingezogen. Als Folge kommt der Mieter nicht mehr an die gezahlte Kaution. Dies kann durch die Einrichtung eines Mietkautionskontos gelöst werden. Auf dieses wird die geforderte Kaution gegen eine Verpfändungsurkunde für den Vermieter eingezahlt. Infolgedessen kann das Geld nicht mehr vom Mieter abgehoben werden. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Vermieter gilt dieses aber dann getrennt von dessen Vermögen und kann ggf. an den Mieter zurückerstattet werden.