Dominik
Energieeffizienter innerhalb einer WEG wohnen
Aktualisiert: 22. Sept. 2020

Heizkosten sind meistens zu hoch
"Rund 35 Prozent unserer gesamten Endenergie verbrauchen wir in den eigenen vier Wänden, vor allem für Heizung und Warmwasser."So beschreibt das das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die derzeitige Wohnsituation. Vor allem Heizkosten sind wohl für jeden Bewohner einer Räumlichkeit ein notwendiges Übel. Das Gute dabei ist jedoch: durch energieeffizienteres Wohnen sind diese meist reduzierbar, auch innerhalb einer WEG.
Energieeffizienter heizen, ohne WEG-Absprachen
Selbstverständlich sind nicht alle von Ihnen getroffenen Maßnahmen für energieeffizienteres Heizen mit der WEG abzusprechen. Daher erfolgen hier zunächst einige Tipps, wie Sie auch ohne Beantragung größerer Baumaßnahmen Wärme einsparen können.
1. Anpassung der Raumtemperatur
Der wohl erste Schritt um energieeffizienter wohnen zu können, ist eine Festlegung der jeweiligen Raumtemperatur. Im Schnitt gilt: Um jedes Grad an reduzierter Raumtemperatur lassen sich etwa sechs Prozent an Heizenergie einsparen. Doch hierbei gleich eine Warnung an alle Sparfüchse: durch zu niedrige Raumtemperaturen kann sich leichter Feuchtigkeit an den unterkühlten Wänden bilden. Dies sind ideale Bedingungen für Schimmelwachstum!
Daher empfehlen wir, sich an folgendem Maßstab zu orientieren:
In häufig genutzten Raumteilen wie etwa dem Wohnzimmer sind 20-22 Grad eine gute Zielvorgabe. Alle anderen Teile sind bis an die 18 Grad zu heizen.
2. Freilegung der Heizkörper
Eine weitere Maßnahme für energieeffizienteres Heizen besteht in der Entlastung der Heizkörper. Gegenstände wie etwa schwere Vorhänge oder Sofas, welche vor der Heizung platziert wurden, verhindern eine optimale Ausbreitung der Wärme im Raum. Ein weiters Hindernis stellt dabei auch die Ansammlung von Staub auf der Heizung dar. Eine routinierte Entstaubung der Heizung ist daher meistens ein sehr einfacher und doch effizienter Akt, die Heizkosten dauerhaft senken zu können.
3. Einstellung der Heizungsanlage
Nach Erkenntnissen der Universität Mainz ist eine oft mangelhafte Abstimmung der Heizungskomponenten untereinander für einen erhöhten Energieverbrauch verantwortlich. Durch richtige Einstellungen lassen sich so 20-30 Prozent einsparen. Benötigen Sie diesbezüglich Hilfe oder wollen sich weiter informieren, dann besuchen Sie doch einfach unsere Webseite. Wir beraten Sie gerne kostenfrei.
https://www.immoveo.de/weg-verwaltung
Wir von immoveo sind außerdem an der stetigen Verbesserung im Umgang mit Energieverbrauch interessiert und wollen durch Kooperationen in der Forschung auch weiterhin unseren Teil zur stetigen Innovation beitragen. So beispielsweise unser Projekt E-Prognos in Kooperation mit der TU-Darmstadt. Sie wollen mehr dazu erfahren? Besuchen Sie gerne unsere Webseite zum Thema Forschung.
https://www.immoveo.de/forschung
4. Richtiges Lüften der Wohnung
Es ist des Weiteren für energieeffizientes Wohnen darauf zu achten, die Heizung beim Stoßlüften herunterzudrehen, da sonst Energie verloren geht. Optimales Stoßlüften erfolgt drei-viermal am Tag, wobei das Fenster für mindestens fünf Minuten komplett geöffnet wird. In kalten Monaten empfiehlt es sich dies bis zu zehn Minuten zu machen. In warmen Monaten kann dies bis zu 30 Minuten erfolgen. Die Temperatur sollte dabei niemals unter 16 Grad fallen.
5. Entlüften des Heizkörpers
Für zusätzliche Energieeffizienz kann eine Entlüftung des Heizkörpers vorgenommen werden. In manchen Fällen zirkuliert das Heizwasser nicht richtig und verhindert so energieeffizientes Heizen. Ist dies der Fall, sind meist gluckernde Geräusche von der Heizung zu vernehmen. Dann empfiehlt es sich, diese zu entlüften und Heizwasser nachzufüllen. Wie entlüften Sie selbst Ihre Heizung, ohne einen Fachmann zu bestellen?
1. Sie stellen die Umwälzpumpe ab.
2. Sie drehen Ihre Heizung auf die Maximal-stufe auf.
3. Stellen sie ein Gefäß bereit und öffnen Sie mit einem Vierkantschlüssel das Entlüftungsventil.
4. Es wird Luft entweichen. Lassen Sie das Ventil solange geöffnet, bis Heizwasser austritt.
5. Schließen Sie nun das Ventil und stellen Sie die Umwälzpumpe wieder an. Glückwunsch, Sie sind fertig!
Energieeffizienter wohnen, mit WEG Absprachen
Wer sich darüber hinaus ein energiesparenderes Haus innerhalb einer WEG wünscht, kommt meistens um Absprachen mit dieser nicht herum. Denn hierfür sind oft Umbaumaßnahmen nötig, wie zum Beispiel die Anbringung von Wärmedämmungen an der Gebäudefassade. Doch wie genau ist die Beschlussfassung einer WEG bezüglich betreffenden energieeffizienten Umbauten geregelt?
Wichtige Bestandteile des Hauses, die nicht genau einem Wohnungseigentümer zuzuschreiben sind, wie etwa das Treppenhaus oder eben die tragende Außenwand, werden als Gemeinschaftseigentum geregelt. Hingegen gelten eindeutig zuzuordnende Teile als Sondereigentum. Wenn Sie mehr über dieses Thema erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen auch unseren anderen Blogbeitrag: "Was ist Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum?" zu lesen.
Im Falle des hier vorliegenden Gemeinschaftseigentums gelten verschiedene Beschlusskriterien, je nach Situation.
Der Zustand der Fassade ist als Einschränkend für die Lebensqualität zu werten
Wenn nachweißbar ist, dass fehlende oder unzureichende Abdichtungen beispielsweise für Schimmelbefall sorgen, muss die WEG einen Beschluss zur Dämmung treffen. Ein Nachweis ist erbringbar, indem die Raumtemperatur mit der Temperatur der Wand abgeglichen wird. Nach einer Faustregel gilt: Ist eine Differenz von mehr als acht Grad vorhanden, so ist Feuchtigkeit oder Schimmelbefall oft auf unzureichende Wärmedämmungen zurückzuführen.
Es ist kein direkter Zusammenhang erkennbar
In diesem Falle ist immer ein Mehrheitsbeschluss der WEG erforderlich. Wie genau dieser Beschluss erreicht werden muss, hängt wiederum von verschiedenen Kriterien ab.
1. Die Fassade ist reparaturbedürftig
Ist die Fassade reperaturbedürftig, wird nach der Energieeinsparverordnung eine Dämmung angebracht. Eine solche Maßnahme gilt meist als modernisierende Instandsetzung. Diese ist nur mit einfachem Mehrheitsbeschluss durchsetzbar, wenn die Erneuerung tatsächlich eine technische oder wirtschaftlich bessere Lösung darstellt. Ansonsten gilt über die Reparatur hinaus bei allen drei Punkten bei einer Erhöhung des Gebäudewertes, hinsichtlich effizienterem Energieverbrauchs der Beschluss einer doppelt qualifizierten Mehrheit. Es müssen also mindestens 75 Prozent der Eigentümer mit mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile einem solchen Beschluss zustimmen.
2. Es müssen mehr als zehn Prozent der Fassade erneuert werden
In diesem Fall greift §9 der Energieeinsparverordnung, nach welchem die gesamte Fassade nach deren Vorgaben zu erneuern ist. Die Kosten sind von allen Eigentümern zu tragen.
3. Die Fassade ist nicht sanierungsbedürftig
Ist die Fassade nicht sanierungsbedürftig, so kann eine energiesparende Außendämmung nur durch den Beschluss einer Modernisierung angebracht werden.
Die WEG beschließt keine Wärmedämmung
Beschließt die WEG keine Wärmedämmung ist es trotzdem möglich, seine vier Wände energieeffizient mit Hilfe einer Innendämmung zu versehen. Da diese meist auch unter Gemeinschaftseigentum fallen, ist zwar trotzdem ein Beschluss der WEG notwendig, jedoch trägt hier allein der umbauende Eigentümer die Kosten. Liefern Sie dazu noch einen Kostenvorschuss, ist eine Ablehnung Seitens der WEG eher unwahrscheinlich.