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  • AutorenbildDominik

Legionellenprüfung in einer WEG


Sie sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen und doch können sie uns große Probleme bereiten. Legionellen sind eine Erscheinung, welche immer einmal wieder durch unsere Medien geistert. Wer Vermieter einer Wohnung ist, sollte sich jedoch wenigstens einmal mit diesem Thema befasst haben, denn ein falscher Umgang bei einem Legionellenbefall kann schnell teuer werden und reicht bis in die gesetzliche Strafbarkeit.


Um was handelt es sich bei Legionellen?


Legionellen sind Bakterien, welche natürlicher Weise in Grund- und Oberflächengewässern vorhanden sind. Ihre bevorzugte Temperatur liegt dabei zwischen 25°C - 45 °C. Erst bei Temperaturen über 60°C werden sie abgetötet und unter 20°C findet praktisch keine Vermehrung mehr statt. In Bezug hierauf bieten künstliche Wasserleitungssysteme wie Rohre ideale Bedingungen für deren Wachstum. Dies gilt insbesondere dann, wenn das System länger nicht mehr benutzt wurde und die Konzentration dementsprechend auf hohe Werte ansteigen kann. Kommt es dann wie etwa beim Duschen zu einer Verdunstung des Wassers, gelangen die Legionellen in die Luft, wo sie eingeatmet werden können. Hat man sich erst einmal mit Legionellen infiziert, so können Lungenentzündungen als Krankheitsbild folgen. Betroffene leiden oft unter Fieber, Husten, Schüttelfrost und Kopfschmerzen. Das Perfide daran ist, dass solche Krankheitsverläufe meist nicht mit Legionellen in Verbindung gebracht werden, da weder das Krankheitsbild, noch die Beschaffenheit des Wassers auf diese Bakterien hinweisen. Leben Sie beispielsweise in einer WEG mit einem Pool oder Duschen im Keller, so sind diese besonders ideal für deren Ausbreitung.


Wo und wann sollte auf Legionellen geprüft werden?


Nicht jede WEG besitzt zwingend Gefahrenquellen, an welchen sich Legionellen in großer Zahl ansammeln können. Quellen welche einer Untersuchung bedürfen sind:


  • Große, zentrale Warmwasseranlagen mit mehr als 400 Litern Volumen

  • Das Volumen von Rohren von der Aufbereitungsanlage bis zum Hahn mindestens 3 Liter beträgt

  • Wenn mindestens eine der Eigentumswohnungen vermietet ist, da hier eine gewerbliche Nutzung vorliegt und eine regelmäßige Kontrolle durch die Trinkwasserverordnung vorgeschrieben wird

Ausgenommen von einer Prüfung sind kleine Ein-Zweifamilienhäuser, Gebäude mit einer dezentralen Warmwasseraufbereitung oder eine WEG, welche alle Eigentumswohnungen selbst bewohnt und sich in einer Abstimmung zu 100% gegen eine Prüfung entschieden hat.


Entscheidend ist zudem die Größe der jeweiligen Liegenschaft. Bei sehr großen Objekten muss eine Legionellenprüfung einmal im Jahr erfolgen, bei kleineren nur alle drei Jahre. Wird eine Legionellenprüfung durchgeführt, geschieht dies mindestens an drei Orten der Wasserversorgung, um eine hinreichende Sicherheit gewährleisten zu können. Diese befinden sich zum Teil im Sondereigentum. Somit sind Sie als Eigentümer verpflichtet hier einen Zugang zu gewährleisten.


Wer ist für die Prüfung verantwortlich?


Die Trinkwasserverordnung ist geregelt, dass der Unternehmer, bzw. der sonstige Inhaber der Warmwasseranlage für die Prüfung verantwortlich ist. Da es sich bei einer zentralen Warmwasseranlage um Gemeinschaftseigentum handelt, ist somit die WEG selbst der Verantwortliche. Eingeleitet wird die Legionellenprüfung dann durch den entsprechenden Verwalter der WEG. Da bei einer Vermietung generell eine Verpflichtung zur Prüfung besteht, können Vermietern hohe Geldstrafen auferlegt werden, sollte es zu einer nachweislichen Infektion kommen, welche auf eine unterlassene Überprüfung zurückzuführen ist. Findet sich eine hohe Konzentration durch Legionellen muss das Gesundheitsamt hierrüber sofort in Kenntnis gesetzt werden. Wer dies einfach ignoriert kann sich hierbei strafbar machen. Geprüft an sich wird schließlich durch ein dafür zertifiziertes Institut. Dieses macht dann vor Ort einen Kostenvoranschlag. Denn die Kosten der Prüfung beziehen sich vor allem auf den Arbeitsaufwand. Es sollten aber mindestens 200€ für die Prüfung eingeplant werden. Soweit die Eigentumswohnungen selbst bewohnt werden, tragen alle Parteien die Kosten für eine Überprüfung. Anders ist es im Mietverhältnis. Da die Prüfung regelmäßig erfolgt können die meisten Kosten einer Legionellenprüfung aber auf den Mieter umgelegt werden. Kosten der Installation entsprechender Entnahmestellen können allerdings nicht umgelegt werden, da diese einmalig angebracht werden müssen und daher nicht unter Betriebskosten fallen.


Wie man Legionellenbefall vorbeugen kann


Auch Sie als einzelne Person können durch durch Ihr Handeln einer zu hohen Konzentration an Legionellen vorbeugen. Es empfiehlt sich nach Möglichkeit alle im Haus verfügbaren Wasserleitungen regelmäßig zu nutzen, denn besonders stehendes Wasser ist ideal für die Vermehrung dieser Bakterien. Ist eine Dusche länger nicht genutzt worden, sollte diese zunächst eine Zeit ausgespült werden. Das Wasser wird also eine gewisse Zeit laufen gelassen, um das in der Leitung stehende Wasser abzupumpen. Ähnlich verhält es sich auch mit Wasserhähnen. Da Legionellen bei Temperaturen ab 60°C absterben, sollte zudem die Warmwasseranlage auf dieser Temperatur gehalten werden.

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