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  • Annkathrin

Renovierung durch den Mieter - was ist erlaubt?

Aktualisiert: 22. Mai 2020

Sowohl Vermietern als auch Mietern liegt etwas an dem Zustand einer Wohnung.  Es kommt oft vor, dass Mietern der Zustand der Wohnung nicht gefällt und sie die alten Fliesen oder Fenster austauchen lassen möchten. Sie wünschen sich eine moderne und gut sanierte Wohnung. Daher entscheiden sich Mieter des Öfteren selber eine Renovierung auf eigene Kosten, in ihrer Wohnung vorzunehmen. Sie entscheiden sich für eine Modernisierung. Das kann ein Erneuern der Bodendielen oder der Türen innerhalb der Wohnung sein. Aber was ist erlaubt? Was kann der Mieter ohne Rücksprache mit dem Vermieter renovieren und wann braucht er die Zustimmung des Vermieters?


Renovierung


Welche Renovierung ist erlaubt? - kleine Renovierungsarbeiten


Kleinere Renovierungsarbeiten wie Malerarbeiten sind zulässig ohne die Erlaubnis des Vermieters. Vertragsklauseln, die es dem Mieter verbieten in grellen Farben zu streichen oder generell zu streichen sind meist ungültig. Der Mieter kann lediglich verpflichtet werden, die Wohnung bei der Übergabe wieder in neutralen Farben zurückzulassen. Ähnlich verhält es sich mit gebohrten Löchern. Der Mieter darf Löcher bohren, kann allerdings vom Vermieter aufgefordert werden, diese nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder fachmännisch zu verschließen. Bei größeren Eingriffen sollte darauf geachtet werden, dass sich diese problemlos rückgängig machen lassen. So ist es kein Problem eine Tür auszuhängen oder einen Teppich zu verlegen.


Welche Renovierung ist erlaubt? - große Renovierungsarbeiten


Alle Modernisierungsarbeiten, die zu Eingriffen in die Bausubstanz des Hauses oder der Wohnung führen, sind ausdrücklich nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Deshalb müssen Mieter, bevor sie einen aufwändigen Badumbau oder eine Fußbodenerneuerung mit Parkett bzw. Laminat einleiten, den Vermieter um Erlaubnis fragen. Dies sollte sogar bei kleineren Baumaßnahmen, wie zum Beispiel dem Anbringen einer Holzverkleidung, dem Kürzen von Türblättern oder der Installation von Sicherheitsschlössern oder Türspionen geschehen. Sollte eine Modernisierung ohne Erlaubnis des Vermieters vorgenommen werden, dann kann dieser die Rückgängigmachung der Baumaßnahmen fordern. Ebenfalls kann dies zu einer fristlosen Kündigung von Seiten des Vermieters führen.


Renovierungsarbeiten in einem Renovierungsvertrag festhalten


Wenn der Vermieter einer Modernisierung der Wohnung durch den Mieter zustimmt, dann sollte dies in einem Renovierungsvertrag festgehalten werden.  Der Renovierungsvertrag sollte Angaben zum Umfang und auch eventuelle Vereinbarungen zur Kostenbeteiligung von Seiten des Vermieters beinhalten. Vorstellbar ist ein Herabsetzten der Miete oder eine Abstandszahlung beim Auszug des Mieters. Der Mieter kann sich den Verzicht des Vermieters auf die Rückbauverpflichtung bestätigen lassen. Mit diesem Renovierungsvertrag sind sowohl Mieter als auch Vermieter auf der sicheren Seite.

Mieter sollten bei der Durchführung der Renovierung einen Fachmann beauftragen, denn Vermieter können unsaubere Arbeiten beanstanden und eine fachmännische Durchführung verlangen.


Bei Modernisierungsarbeiten muss immer beachtet werden, dass der Mieter seinen Wohnraum nach seinem Geschmack gestalten darf. Dem sind allerdings Grenzen gesetzt, denn dabei darf das Recht des Eigentümers an seinem Eigentum nicht verletzt werden. Dieser möchte den Erhalt seines Eigentums sichern.


Schlussendlich sollte man immer einen Fachmann hinzuziehen und auf eine adäquate Firma setzen. Kommen Sie zu uns - Wir helfen Ihnen gerne.




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