Dominik
So können Sie Hausgeld sparen

Was für Mieter die Mietszahlungen sind, sind für Wohnungseigentümer die sogenannten Hausgeldzahlungen. Ein wesentliches Argument für den Erwerb der eigenen Wohnung ist die Schaffung von Unabhängigkeit und einer langfristigen Umlegung von Mietzahlungen in Hausgeldzahlungen. Somit ist natürlich jeder Eigentümer an besonders niedrigen Hausgeldzahlungen interessiert. Oftmals wird sich jedoch gerade hiermit sehr wenig auseinandergesetzt und WEGs zahlen als Folge unnötig hohe Hausgeldbeträge. Aus was diese bestehen und welche Drehschrauben in Folge dessen zu niedrigeren Zahlungen führen ist Gegenstand dieses Beitrags.
Wie das Hausgeld zustande kommt...
Einmal jährlich wird in der Eigentümerversammlung ein Wirtschaftsplan für das Folgejahr erstellt. Dieser prognostiziert die anfallenden Kosten für das nächste Wirtschaftsjahr anhand der Jahresabrechnung. Je höher hier die prognostizierten Kosten sind, desto höher fällt das zu zahlende Hausgeld aus. Denn dieses stellt die finanzielle Handlungsfähigkeit einer WEG sicher. Wer also zukünftig beim Hausgeld sparen will, sollte sich an der Jahresabrechnung des vergangenen Jahres orientieren, in welcher alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert sind.
Generell sollten anfallende Hausgeldzahlungen vor genauerer Untersuchung der Kostenquellen immer im Verhältnis gesehen werden. Unterhält eine WEG beispielsweise einen Pool oder Fahrstuhl, so ist ein Zahlungsbetrag über dem Durchschnitt nicht unbedingt verwunderlich. Leisten Sie jedoch trotz fehlender "Extras" im Gemeinschaftseigentum überdurchschnittlich hohe Hausgeldzahlungen, sollten Sie sich die Kostenstellen genauer betrachten.
An diesen Stellen lässt sich häufig Geld einsparen
So wie jede WEG und jedes Gemeinschaftseigentum einzigartig ist, so sind es auch mögliche Kostenpunkte. Es gibt jedoch Kostenstellen, welche häufig zu erhöhten Hausgeldzahlungen führen. Sie sollten sich also folgende Punkte genauer betrachten:
Die Instandhaltungsrücklage: Ein wesentlicher Kostenpunkt ist die Instandhaltungsrücklage. Sie wird für größere Ausgaben hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums verwendet, wie beispielsweise in der Sanierung des Treppenhauses. Diese Kostenstelle ist jedoch mit großer Vorsicht zu betrachten. So kann in einem älteren Gebäude eine höhere Instandhaltungsrücklage durchaus ihre Berechtigung finden, da hier die Wahrscheinlichkeiten für anstehende Reparaturen entsprechend hoch ausfallen. Als Faustregel gilt: je neuer das Gebäude, desto niedriger sollte die Instandhaltungsrücklage angesetzt werden. Bedenken Sie: Eine Senkung der Instandhaltungsrücklage mindert zunächst die Hausgeldzahlungen, kann im Falle enormer Schäden jedoch böse in Form einer Sonderumlage auf die WEG zurückfallen.
Kosten der aktuellen Hausverwaltung: Eine gute Hausverwaltung ist für eine WEG immer wünschenswert, da sich so viel Ärger vermeiden lassen kann. Diese Kostenstelle sollte also ähnlich wie die Instandhaltungsrücklage genaustens durchdacht werden. Ist die erbrachte Leistung für alle zufriedenstellend, so darf eine Hausverwaltung ruhig etwas mehr kosten. Liegen die erbrachten Leistungen aber unter den zu hohen Zahlungen, sollte hier über einen Wechsel nachgedacht werden.
Beauftragung Dritter: Der eigene Alltag ist für viele schon fordernd genug. Daher tendiert man in einer WEG viele Dinge über Drittanbieter regeln zu lassen, wie beispielsweise Nutzung von Reinigungskräften für das Treppenhaus oder Bestellung von Handwerkern bei kleineren Mängeln. Im Zweifel lassen sich hier enorme Kosten einsparen. Ein Putzplan innerhalb der WEG könnte hier zum Beispiel Kosten für Reinigungskräfte drücken. Hinsichtlich der Drittanbieterkosten sollten immer Vergleichsangebote betrachtet werden. Hier sollte aber unbedingt eine Balance zwischen gespartem Geld und erbrachter Leistung gefunden werden. Nicht immer ist der günstigste Anbieter auch der Beste. Zudem könnten mehrere Kostenstellen in der Einstellung eines Hausmeisters zusammengeführt werden.
Energieversorgung: Heiz- und Stromkosten können ebenfalls je nach Anbieter über zu hohe Hausgeldzahlungen entscheiden. Daher sollten auch hier Anbieter verglichen werden.
Versicherungen: Hier gilt selbiges wie für den Energieversorger. Verträge dieser Art sollten immer einmal wieder mit aktuellen Angeboten verglichen werden, um ein möglichst hohes Preis-Leistungsverhältnis aufrecht zu erhalten.
Regelungen für kostenfreundliches Wohnen: Neben allen sonstigen Dienstleistern sollte auch das eigene Zusammenleben in der Gemeinschaft kritisch reflektiert werden. So lassen sich generelle Kosten für Strom und Heizungen sehr gut mindern, wenn entsprechende Absprachen innerhalb der WEG erfolgen. So könnten beispielsweise Übereinkünfte hinsichtlich des Flurlichts und der Lüftung innerhalb des Gebäudes durch sonst immer unnötig offene Türen etc. getroffen werden.
Fazit:
Eine WEG sollte regelmäßig zu tätigende Hausgeldzahlungen überprüfen. Oft verursacht die Macht der Gewohnheit hier unnötig hohe Kosten. Je mehr Luxus sich eine WEG im eigenen Haus bezüglich Extras wie Fahrstühlen, Pools etc. leistet, desto höher fällt hier das Hausgeld aus. Sind relevante Kostenstellen gefunden gilt es immer diese genaustens in ihren Preisen abzuwägen. Wer auf reine Kostensenkung setzt, kann in der Zukunft durch mangelnde Qualität mit hohen Nachzahlungen bestraft werden. Obwohl man durch diese Recherchen oft die eigene Gewohnheits- und Wohlfühlzone verlassen muss, lohnt sich eine aktive Auseinandersetzung mit den laufenden Kosten in vielen Fällen und bringt im Zweifel die Anerkennung der anderen Eigentümer mit sich.