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  • Annkathrin

Steuertipps für Eigentümer

Aktualisiert: 5. Juni 2020

Durch den Besitz von Immobilien entstehen immer wieder hohe Kosten. Für Eigentümer gibt es viele Möglichkeiten Steuern zu sparen, indem sie Kosten absetzen. Dabei gilt es darauf zu achten, ob die Immobilie durch den Eigentümer selber genutzt wird oder vermietet wird. Denn je nach Nutzung gelten unterschiedliche Besteuerungen.

In diesem Artikel möchten wir Ihnen einige Möglichkeiten vorstellen, mit denen Sie Steuern sparen können. Dazu differenzieren wir zwischen der Eigennutzung und der Vermietung.


steuertipps

Nutzung der eigenen Immobilie – Steuertipps

Mit Hilfe einer Steuererklärung können Eigentümer viele Kosten, die rundum ihre Immobilie entstehen absetzen.

Handwerksleistungen

Werden Handwerksarbeiten von einem Handwerksbetrieb in Ihrer Immobilie durchgeführt, dann können Sie bis zu 20% der entstehenden Kosten von der Steuer absetzen. Der Betrag darf allerdings 1.200 € pro Jahr nicht überschreiten. Abzusetzen sind nur Kosten, die für die Anfahrt, die Maschinen und die Arbeit der Handwerker entstehen. Materialkosten können nicht von der Steuer abgesetzt werden. So können Kosten für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, sowie Wohnflächenvergrößerungen abgesetzt werden. Voraussetzung ist die Beauftragung eines Dienstleisters, denn eine eigene Renovierung kann nicht abgesetzt werden.


Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Kosten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe können von der Steuer abgesetzt werden. Es können nur Kosten für Dienstleistungen, die auf dem Grundstück verrichtet werden abgesetzt werden. So gehören Putzarbeiten, Gartenarbeiten und Kinderbetreuung zu den absetzbaren Tätigkeiten, aber die Müllabfuhr zum Beispiel nicht. Für sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Hilfskräfte können Eigentümer bis zu 4.000€ pro Jahr von der Steuer absetzen. Kosten für die Beschäftigung von Minijobbern können bis zu 20% und maximal 510€ pro Jahr abgesetzt werden.


WEG – Wohneigentümergemeinschaft

Sollten Sie als Eigentümer Teil einer WEG sein können Sie die Kosten, die Ihnen anteilig entstehen auch von der Steuer absetzen.


Vermietung der eigenen Immobilie – Steuertipps

Eigentümer erhalten durch die Vermietung ihrer Immobilie Einnahmen, die sie im Rahmen der Einkommensteuer, § 2 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) versteuern müssen. Es entstehen aber auch zahlreiche Kosten, beispielsweise durch die Instandhaltung, -setzung und Wartung. Diese können von der Steuer abgesetzt werden.


Abschreibung der Baukosten / Kaufpreises

Bereits beim Kauf der Immobilie können Kosten abgesetzt werden. Dabei gilt für:

a) Immobilien, die vor dem 01.01.1925 gebaut wurden: Eigentümer können jährlich 2,5% des Brutto-Gesamtpreises für Kauf oder Bau der Immobilie absetzten.

b) Immobilien, die nach dem 01.01.1925 gebaut wurden: Eigentümer können jährlich 2% des Brutto-Gesamtpreises für Kauf oder Bau der Immobilie absetzten.


Steuern und Zinsen

Zinsen, die für die Kreditaufnahme zur Finanzierung der Immobilie anfallen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Und auch die Grundsteuer kann als Werbungskosten in voller Höhe in der Steuererklärung berücksichtigt werden.


Laufende Nebenkosten und Werbekosten

Kosten, die Ihnen bei der Suche nach einem Mieter z.B. durch einen Makler entstehen, können Sie in Ihrer Steuererklärung wirksam machen. Wenn Sie sich als Vermieter selber um die Vermittlung Ihrer Immobilie kümmern und keinen Makler beauftragen, dann können Sie die entstehenden Kosten auch in Ihrer Steuererklärung absetzen. Aus diesem Grund können Sie Kosten für Anzeigen, Musterverträge etc. geltend machen. Auch Fahrkosten zur Immobilie zählen dazu.

Ein anderer Aspekt sind die Nebenkosten, die mit der Unterhaltung der Immobilie entstehen. Für diese erhalten Sie als Vermieter von Ihren Mietern monatlich eine Nebenkostenpauschale. Diese Einnahmen müssen Sie versteuern, können die Kosten aber als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.


Reparatur-, Renovierungskosten

Auch als Vermieter können Sie die Kosten für Instandhaltungskosten von der Steuer absetzen. Anders als bei der eigenen Nutzung der Immobilie können Sie die Kosten als Vermieter komplett in Ihrer Steuererklärung eintragen.


Kosten der Hausverwaltung

Wenn Ihre Immobilie durch eine Hausverwaltung verwaltet wird, dann können Sie die entstehenden Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.


Leerstand

Sollte Ihre Immobilie leer stehen, dann können Sie trotzdem die Kosten für Renovierungen und Betriebskosten absetzen. Voraussetzung ist für das Finanzamt, dass Sie nachweisen können, dass Sie sich bemühen eine/n neue/n MieterIn zu gewinnen.




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