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  • Annkathrin

Welche Versicherung ist notwendig für Immobilienbesitzer?

Aktualisiert: 8. Juni 2020

Der Besitz einer Immobilie birgt einige Risiken und Pflichten. Die Versicherungsbranche bietet Absicherungen für Eigentümer. Aber welche Versicherung ist wirklich notwendig? Wir haben uns mit unserem Versicherungsspezialisten Peter Kritzinger von unserer Tochtergesellschaft curamondo zusammengesetzt und die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.


Haftpflicht


Eine Haftpflichtversicherung wird abgeschlossen um berechtigte Ansprüche von Dritten zu befriedigen, aber auch um unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Es gibt verschiedene Haftpflichtversicherungen. Im Kontext des Immobilienbesitzes betrachten wir heute besonders die Haus- und Grundstücksbesitzerhaftpflicht. Diese kommt zum Tragen, wenn Personen- oder Sachschäden durch den Versicherungsnehmer entstehen, weil er schuldhaft seine Pflichten aus dem Immobilien- und Grundstücksbesitz verletzt hat. Zu diesen gehören in erster Linie die Instandhaltungs- und die Verkehrssicherungspflicht – bspw. Ordnungsgemäße Beleuchtung und Schneeräumung).


haftpflichtversicherung

Einige Pflichten können auch auf den Mieter übertragen werden (Gehweg räumen etc.), in diesen Fällen greift die private Haftpflichtversicherung des Mieters, sofern der Eigentümer nachweisen kann, dass er die Einhaltung der übertragenen Pflicht in angemessen Maße kontrolliert.


Zusätzlich sollten Immobilienbesitzer darauf achten, dass der Mieter in seiner privaten Haftpflichtversicherung die Mietsachklausel miteingeschlossen hat, sodass die Erfüllung eines berechtigten Anspruchs auf Grund der Beschädigung des Eigentums garantiert und nicht von der Zahlungsfähigkeit des Mieters abhängig ist.


Übernimmt der Eigentümer die Funktion eines Verwaltungsbeirates in einer WEG, dann bietet sich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Beiräte an, um sich gegen Haftungsansprüche der WEG abzusichern.


Sie interessieren sich für detaillierte Informationen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Verwaltungsbeirats, der Gefährdungshaftung, der Haus- und Grundbesitzerhaftung oder der privater Haftpflicht des Mieters? Dann schauen Sie hier vorbei…


Wohngebäudeversicherung


Die Wohngebäudeversicherung versichert die Bausubstanz des Gebäudes und feste Bestandteile des Gebäudes wie z. B. individuell eingebaute Küchen. Für Eigentümer bedeutet ein Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel, aber auch durch Elementarschäden eine hohe finanzielle Belastung. In solchen Fällen greift die Wohngebäudeversicherung.


Früher wurden diese Risiken oftmals einzeln versichert. Heute ist es eher üblich alles einheitlich in einer Versicherung zu vereinen.


Tritt ein Schaden auf, muss abhängig vom Schadensumfang ein Gutachten eingeholt werden. Der Versicherung sollten Kostenvoranschläge eingereicht werden, um eine Zusage zur Kostenübernahme zu erhalten. Im Anschluss übernimmt die Versicherung die Kosten oder wie vereinbart Teile der Kosten.


Elementarschadenversicherung


Für Schäden, die durch Naturgewalten entstehen gibt es die o.g. Elementarschadenversicherung. In Regionen in denen Erdrutsche, Überschwemmungen oder Erdbeben häufigere Naturerscheinungen sind, lohnt sich eine solche Versicherung. Der Versicherer prüft jedoch anhand bestimmter Zonen, ob das Risiko versicherbar ist. So ist ein Haus am Elbufer bspw. höchstwahrscheinlich nicht gegen Überschwemmung/Elementarschäden versicherbar.


Die Elementarschadenversicherung ist eine Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung.


Kriterien zur Wahl der Versicherung


Peter Kritzinger macht darauf aufmerksam, dass nicht alle Versicherungsverträge bei beliebigen Anbieter zu den gleichen Konditionen schützen. Vor Abschluss des Vertrages sollten die Einzelheiten beachtet und abgewogen werden, welche Bestandteile für die eigene Immobilie besonders wichtig sind. Peter Kritzinger berät Sie dabei gerne individuell!


Auch den Selbstbehalt sollte sich der Versicherungsnehmer vor Augen führen. Er ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung und hält fest, welche Kosten eines Schadens der Versicherungsnehmer anteilig mittragen muss. Dieser ist im Vergleich zur Prämie nicht auf die Mieter umlegbar.


Darüber hinaus sollte sich der Versicherungsnehmer informieren wie sich die Versicherung im Schadensfall verhält. In Notsituationen kommt es häufig auf die Reaktionsgeschwindigkeit der Versicherung an. Ein fester Ansprechpartner gestaltet die Zusammenarbeit angenehmer und gewährleistet unter Umständen eine bessere Schadensbearbeitung.


Sie möchten noch mehr Informationen von Peter Kritzinger erfahren? Dann besuchen Sie unseren immoveo Kanal auf Youtube und schauen Sie sich dort detaillierte Erklärungen von Herrn Kritzinger an!




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